AGB des Veranstalters
Allgemeine Regelungen der
DP Event GmbH
Schlüterstr. 2
20146 Hamburg
(nachfolgend „Veranstalter“)
1. Anwendungsbereich und allgemeine Veranstaltungsbedingungen
1.1 Für sämtliche Vertragsverhältnisse gelten im Verhältnis zum Veranstalter ausschließlich die
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, Personen
auch trotz Eintrittskarte den Zugang zu verweigern oder Besucher von der Veranstaltung
auszuschließen. Als wichtiger Grund in diesem Sinne gelten insbesondere eine erhebliche
Alkoholisierung, aggressives Auftreten der Besucher, das Begehen von Straftaten sowie die
erhebliche Belästigung anderer Gäste. Bereits erworbene Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Eine
Erstattung des Kaufpreises findet nicht statt.
1.3 Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von
dieser Beschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Veranstalter, seinen
gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen.
1.4 Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Nutzung seines Bildnisses und
seiner Stimme für Fotos, Live-Übertragungen sowie Bild- und Tonaufzeichnungen, die vom
Veranstalter oder einem vom Veranstalter beauftragten Dritten erstellt werden sowie deren
anschließende Verwendung (insbesondere digitale Verbreitung über das Internet) ein.
1.5 Den Weisungen und Warnhinweisen des Veranstalters sind jederzeit Folge zu leisten.
2. Vertragsschluss und Stornierung
2.1 Der Kauf der Tickets erfolgt über
2.1.1 die am Eingang des Veranstaltungsgelände befindliche Eintrittskasse und/oder
2.1.2 den Ticketshop der ticket i/O GmbH (nachfolgend nur "ticket io"). Ergänzend gelten dort die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ticket io. Für einen solchen Verkauf der Tickets gelten
die folgenden Regelungen:
2.2 Ticket io handelt beim Verkauf der Tickets nach Zider 2.1.2 als rechtsgeschäftlicher Vertreter
und im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag zum Kauf des Tickets kommt
ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Besucher zustande.
2.3 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Besuchers, für die bereits eine
Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der
Besucher gegen die in nachstehender Zider 3 geregelten Weiterverkaufsverbote verstößt. Auf
das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 d. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB
Anwendung.
3. Tickets, Weiterverkaufsverbot und Änderung
3.1 Der Besucher ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und
zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen
Tickets ohne die vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
3.2 Zu einzelnen Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige erhält das
Recht, die Veranstaltung zu besuchen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist
Bestandteil des Tickets. Die Personalisierung ist durch eine von der DP Event GmbH durch die
ticket io GmbH zur Verfügung gestellte Unterseite durchzuführen und muss über diese erfolgen.
3.3 Das Bearbeiten von Tickets zum Zwecke der Täuschung ist verboten.3.4 Ein Weiterverkauf von Tickets ist nur über die Plattform www.ticketswap.de, möglich. Hierfür
gelten die gesonderten Bedingungen von ticketswap.de. In jedem Fall ist der Weiterverkauf nur
mit einem Preisaufschlag von 20% zulässig. Bei einem Verstoß gegen die Preisvorgabe ist
Veranstalter berechtigt das Ticket zu sperren.
4. Verbotene Gegenstände und Einlasskontrolle
4.1 Auf den Veranstaltungen des Veranstalters sind verboten:
Drogen und Rauschmittel, Speisen, Glasflaschen und -behälter, Druckbehälter wie Haarspray
oder Deo, Tiere, Waden aller Art, Foto-, Film- und Videokameras, Drohnen, pyrotechnische
Gegenstände, Laserpointer, brennbare Flüssigkeiten. Das Mitführen von Cannabis ist in einem
geringen Maße gestattet.
4.2 Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Personen- und Taschenkontrollen/„Bodycheck“
eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal des Veranstalters und/oder des
Veranstaltungsortes durchgeführt. Der Besucher erklärt sich hiermit einverstanden. Den
Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht
vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen und
die Person unter Ausnutzung des Hausrechts des Geländes zu verweisen.
5. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
5.1 Dem Besucher ist bewusst, dass auf dem Veranstaltungsgelände eine höhere Lautstärke
herrscht und die Gefahr von möglichen gesundheitlichen Schäden, insbesondere von
Hörschäden, besteht. Veranstalter bemüht sich durch geeignete technische Ausstattung und
Lautstärkebegrenzung dafür zu sorgen, dass die Beeinträchtigung der Besucher durch den
Schallpegel der Performances, die bei derartigen Veranstaltungen üblichen Werte nicht
unzumutbar überschreitet. Unabhängig davon wird empfohlen, entsprechenden Hörschutz zu
tragen, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe von Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor
den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
6. Absage oder Abbruch der Veranstaltung durch höhere Gewalt
6.1 Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von
Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, wie z. B.
höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Besucherkrieg
oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere
Unruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer
behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende
Zider 6.2.
6.2. Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung nach Zider 6.1 sind die Parteien von
ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruchs des Besuchers richtet
sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige
Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.3 Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung gleich welcher
Art gilt Zider 6.2 entsprechend. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter nach Abwägung aller
Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss,
insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten
und/oder Besucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der an der Veranstaltung Beteiligten
oder der Besucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die
der Veranstalter keinen Ersatz beschaden kann.
7. Programmänderung und Ablauf der Veranstaltungen
7.1 Das Ticket berechtigt zum Besuch der Veranstaltung des Veranstalters. Im Fall von
Programmänderungen, der Absage einzelner DJs oder Shows, Streichung einzelner Künstler aus
dem Programm hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange derGesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner
Sets sind vom Besucher hinzunehmen.
7.2 Veranstalter wird etwaige Programmänderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
bekanntmachen. Programmänderungen während der Veranstaltung werden vom Veranstalter
durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens der Besucher keine Ansprüche
jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit
Vorsatz.
8. Anwendbares Recht und salvatorische Klausel
8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt § 306 BGB.